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AutorenbildMichael Handschuh

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Erster Aufruf - Betriebliches Mobilitätsmanagement


Der erste Förderaufruf mit Schwerpunkt "Breitenförderung" im Programm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist gestartet. Ziel der Förderung ist die Reduzierung von CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr. Mit der Richtlinie werden grundsätzlich Maßnahmen subventioniert, die im Rahmen der Alltagsmobilität von Beschäftigten in Unternehmen und kommunaler Einrichtungen zu mehr Nachhaltigkeit führen.

Die Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen definiert Betriebliches Mobilitätsmanagement, als "die zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen". In der Praxis sollen die Maßnahmen dazu führen, dass die Nutzung von privaten und dienstlichen PKW durch Beschäftigte reduziert werden. Ebenso sollen die Personen angeregt werden, öffentliche und umweltfreundliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen. Dazu zählt auch der Dienst- und Werkverkehr. Die Beschäftigten sollen das Mobilitätsverhalten bewusster wahrnehmen und damit umweltfreundlicher und effizienter gestalten.


Zur Erreichung dieses Ziels erfolgt die Förderung über Förderaufrufe mit drei inhaltlichen Schwerpunkten, die als zentrale Handlungsfelder für das Betriebliche Mobilitätsmanagement identifiziert wurden.


a. Schwerpunkt Innovationsförderung: Förderaufruf zur Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Im Förderaufruf kann der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert werden. die Vorhaben sollen einen Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.


b. Schwerpunkt Breitenförderung (Aktueller Aufruf): Förderaufruf zur Förderung und Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)¹ mit dem Ziel, einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der KMU-Landschaft Deutschlands.


c. Schwerpunkt Initialförderung; Förderaufruf zur Förderung eines standortspezifischen Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Berater*innen eines vorausgewählten Berater*innen-Pools. Die Erarbeitung eines Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgt anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzepts im Betrieblichen Mobilitätsmanagements.


Der aktuelle Förderaufruf, Schwerpunkt Breitenförderung (b) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie effektive Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement umsetzen wollen. Förderfähig sind demnach Projekte, die Bestandteil eines bestehenden Konzepts bzw. vorhandener Mobilitätsüberlegungen im Sinne der Nr. 2 der Förderrichtlinie sind. Dies sind Maßnahmen, die geeignet sind, die CO2-Emmissionen zu reduzieren. Förderfähige Maßnahmen im Schwerpunkt Breitenförderung sind Konzepte zur Verbesserung der Radinfrastruktur, Maßnahmen zur Elektrifizierung des Fuhrparks sowie Maßnahmen zur Schaffung von Informationsangeboten, zB. Mobilitäts- oder Gesundheitstage.


Folgende Standardmaßnahmen zählen dazu.


Maßnahmen zur Steigerung / Verbesserung des Radverkehrs.

  • Beschaffung von Fahrrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr.

  • Beschaffung von Pedelecs für den Einsatz im betrieblichen Verkehr.

  • Beschaffung von Lastenfahrädern für den Einsatz im betrieblichen Verkehr.

  • Beschaffung von Lasten Pedelecs im betrieblichen Verkehr.

  • Beschaffung und Ausbau von diebstahlgesicherten und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten.

  • Beschaffung und Ausbau von Lademöglichkeiten für Pedelecs.

  • Bauliche Veränderungen zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs (zB. Duschen, Umkleideräume, inklusive Gebäudeausstattung).

Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten ohne lokale Emissionen.

  • Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen.

  • Beschaffung und Aufbau von Ladeinfrastruktur.

  • Beschaffung von batterieelektrischen Motorrollern.

  • Integration von Carsharing- oder Mietfahrzeugen zur Abdeckung von Spitzenlasten.

Maßnahmen zur Information und Kommunikation mit Fokusgruppen.

  • Organisation und Durchführung von Mobilitätstagen.

Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen.

  • Beschaffung und Betrieb von Software zur Vermittlung und Koordination umweltgerechter Mobilitätsoptionen (zB. multimodales Routing, Reservierungs- und Vermittlungssysteme, Parkplatzbewirtschaftung).

  • Beschaffung und Betrieb von Software zur betriebsinternen oder betriebsübergreifenden Koordination und Steuerung von Firmenfahrzeugen.

  • Beschaffung und Betrieb von Software zur Anreizschaffung, Dokumentation und Abrechnung von Mobilität (zB. Monitoring, Tracking, Incentivierung)

Maßnahmen zur physischen Verkehrslenkung und -steuerung.

  • Beschaffung von Anlagen zur Echtzeitinformation über den Verkehr (zB. Infoscreens).

  • Beschaffung von Anlagen zur Zugangsregelung (zB. Verkehrsleit- und Schrankensysteme, bauliche Veränderungen).

  • Beschaffung von Anlagen zur Zugangsregelung (zB. Beschilderung, Beschaffung und Markierung).

Art, Höhe der Förderung. Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt. Der Höchstbetrag ist auf 60.000 Euro begrenzt. Dieser bezieht sich auf die Investitionsmehrkosten. Die Beihilfeintensität darf im Sinne des Beihilferechts grundsätzlich nicht 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben überschreiten. Bei Beihilfen für mittlere Unternehmen kann die Intensität um 10 Prozentpunkte, bei Beihilfen für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Eine Kumulierung mit anderen Zuwendungen ist nur bis zu den in der Richtlinie festgelegten Beihilfeintensitäten möglich.


Antragsverfahren. Für diesen Förderaufruf gilt ein einstufiges Bewilligungsverfahren. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet und priorisiert. Der Förderantrag ist bis zum Stichtag 31. März 2024 (Ausschlussfrist) einzureichen. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung über easy-online. (Quelle. Erster Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" Schwerpunkt "Breitenförderung", BAnu AT 02.05.2023 B5).

 

1 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinunternehmen bzw. als kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 v. 20.05.2003, S. 36). Diese KMU-Definition ist auch in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission v. 26.06.2014, S. 1) enthalten.


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