Noch bis zum 22. Juli 2019 um 24.00 Uhr können Anträge zur Förderung von Vorhaben zur Anwendung künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Verbraucheraltags im Rahmen des Prgramms Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft eingereicht werden.

Mit dem Förderprogamm "consumer enabling technologis" soll die Entwicklung von innovativen Anwendungen, welche die Selbstbestimmung, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie den Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen unterstützen vorangetrieben werden. Gefördert werden Vorhaben der verbraucherbezogenen Forschung und Entwicklug, die die innovativen Potenziale von KI-basierten Technologien zur Entfaltung bringen. Dabei müssen ethische, rechtliche und anwendungsbezogene Voraussetzungen erfüllt werden. Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre der Diskriminierungsfreiheit und Verständlichkeit geht es dabei um die Stärkung der Verbraucher*innen als Nutzer*innen digitaler Technologien.
Folgende Themen bilden Beispiele für praxisbezogene Anwendungsfelder, in denen KI-basierte Systeme Verbraucher im Alltag untersützen können.
Smarte Information: Stärkung der Orientierungsmöglichkeiten für Verbraucher durch Aufarbeitung relevanter Verbraucherinformationen mit dem Ziel der schnellen Erfassbarkeit und Überprüfbarkeit von Verbraucherinformationen(z.B. Plug-in-Lösungen, virtuelle Assistenten, Chat Bots);
nutzerorientierte, zielgruppengerechte Anwendungen zur besseren Nutzung der Potenziale von KI-basierten Technologien zur vereinfachten Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher*innen (z.B. Legal Tech, Smart Contractors, Aufklärung über bestehende Rechte, Erkennen von Rechtsverstößen, Unterstützung von Angeboten zur Rechtsdurchsetzung und bei deren Nutzung);
Anwendung zur Identifizierung von missbräuchlichen oder betrügerischen Angeboten (z.B. Fake Shops, Fake Tests, Fake Reviews);
Technologien zur Gewährleistung der EU-Daten- und Privatsphärenschutzstandards, Datensouveränität (z.B. Privacy Assistenten);
Datenmanagement mit dem Ziel der individuellen Datenhoheit und des Schutzes persönlicher Daten (z.B. Daten Wallets)
Steigerung von Teilhabechancen und Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Assistenzsysteme für ältere Verbraucherinnen und Verbraucher);
Smart Home/ Smart Living;
Vorschläge, deren Relevanz, Tragfähigkeit und verbraucherbezogene Bedeutung überzeugend dargelegt werden können sind ebenfalls willkommen. Besonders gewünscht sind Verbundprojekte mit Partnern aus Wissenschaft, Technik und Praxis, die innovative Forschungsmethoden und -formate, technische Innovationskraft und verbrauchernahen Anwendungsbezug miteinander vereinen.
Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen
Antragsberechtigt sind neben Hochschulen und außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. Start-ups im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind und über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen. KMU sind Unternehmen, welche die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Gefördert werden Projekte unterschiedlicher Größenordnungen, wobei die maximale Fördersumme pro Projekt 800.000 Euro beträgt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt. Die mögliche Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt. Es wird empfohlen, vor der Einreichung eines Förderantrags mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Comments