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AutorenbildMichael Handschuh

DigiRess

Förderung von Projekten

mit dem Thema "digitale Anwendung zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen"


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zielt mit der Förderung auf eine tiefgreifende umweltbezogene Umwandlung unternehmerischen Handelns ab. Es soll mit der Förderung eine deutliche Umweltwirkung erzielt werden. Gefördert werden Projekte mit digital-ökologischem Innovationscharakter, die Materialeinsparungen ermöglichen und so den Ressourcenbedarf und den damit einhergehenden Ausstoß von Treibhausgasen bei Produktionsprozessen und zugehöriger Infrastruktur reduzieren.

Eine differenzierte Ausgestaltung der genannten Förderziele und des Förderzwecks erfolgt in der Förderrichtlinie. Demnach werden Projekte gefördert, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen indem sie


  • den direkten Ressourceneinsatz in Projekten reduzieren (z.B. durch materialsparende Produktdesigns oder den Einsatz von Sekundärrohstoffen);

  • geplante Ausschüsse und Emissionen vermeiden oder reduzieren (z.B. durch effizientere Fertigungsverfahren oder intelligente Prozesssteuerung;

  • die technische Produktlebensdauer oder die Nutzungsdauer erhöhen (z.B. durch robustes Design);

  • eine inner- und/oder überbetriebliche Kreislaufführung fördern (z.B. durch Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen oder plattformbasierte Geschäftsmodelle für den Handel von Wertstoffen und Sekundärstoffen) oder

  • eine handhabbare Aufbereitung und Wiederverwendung von Produkten gewährleisten (z.B. durch einen digitalen Produktpass/Zwilling oder digitale Produkt -Service-Systeme).

Die Projekte sollen durch die Umsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen die Ressourceneffizienz und Kreislauftätigkeit in KMU steigern. Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln. Erwartet werden beispielgebende Entwicklungen für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.


Mit der Förderung sollen Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben unterstützt werden. Eine mögliche Förderung erfolgt daher ausschließlich im Rahmen von De-minimis- und Innovationsbeihilfen bzw. im Rahmen von Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovation. Maßahmen sollen die Prinzipien der Green IT berücksichtigen.


Drei Förderschwerpunkte bilden die möglichen Projektthemen ab.

  1. Digitale Optimierung von Produktionsprozessen

  2. Digitale Optimierung der Produktgestaltung

  3. Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente zirkuläre Wertschöpfung

Die in der Richtlinie aufgeführten Anwendungsfälle in den einzelnen Förderschwerpunkten sind beispielhaft und nicht abschließend. Dazu zählen im


Förderschwerpunkt 1 - Digitale Optimierung von Produktionsprozessen -, der zum Ziel hat, Produktionsabläufe (inner- und/oder überbetrieblich) hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs nachhaltig zu optimieren und kreislaufwirtschaftlich relevante Prozessstrukturen zu etablieren. So können Projektanträge z.B. zu folgenden Anwendungen eingereicht werden:


- Digitale Lösungen zur Optimierung der Prozessplanung (inner- und/oder überbetrieblich) wie z.B..

  • Nutzung digitaler Modelle zur Simulation und Optimierung von Produktionslinien; und zur Auswahl ressourceneffizienter Fertigungsverfahren.

  • Nutzung digitaler Simulationen zur Vermeidung unnötiger Prozessschritte.

  • Einführung von digitalen Zwillingen für Maschinen und Anlagen zur durchgängigen Zustandsüberwachung (Condition Monitoring) und vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance).

  • Digital optimierte Lieferketten (Supply Chain) für Rezyklate.

- Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs (inklusiver Hilfs- und Betriebsstoffe) im Produktionsprozess durch Optimierung von Produktionsparameter wie z.B.

  • Datenbasierte Echtzeitüberwachung und -steuerung von Fertigungsprozessen

  • Automatisierte Qualitätssicherung durch In-line Messtechnik

- Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung (inner- und/oder überbetrieblich) von Wertstoffen sowie Hilfs- und Betriebsstoffen, wie z.B.

  • Durchgängige, automatisierte Überwachung der Qualität von Hilfs- und Betriebsstoffen (z.b. Wasser und Schmiermittel) zur Planung einer Kaskadennutzung;

  • Digital optimierte Sortierung von Wertstoffen zur Vereinfachung der Wiederverwertung oder Weiternutzung.

- Investitionen in digitale Anlagentechnik und Informationstechnische Infrastruktur in der Produktion zur Steigerung der Ressourceneffizienz.

  • Einführung von Sensortechnik und/oder Lokalisierungssystemen, die eine datenbasierte Überwachung des Produktionsprozesses ermöglichen;

  • Optimierung/ Nachrüstung von bestehenden Maschinen und Anlagen (Retro-Fitting);

  • Einführung Industrie 4.0-fähiger Maschinen und Anlagen in betriebliche Wertschöpfungsprozesse.

Förderschwerpunkt 2 - Digitale Optimierung der Produktgestaltung - verfolgt das Ziel die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten hinsichtlich einer kreislaufwirtschaftlichen Ausrichtung zu optimieren, so dass die Vermeidung von Abfällen, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling gewährleistet werden können. Projektanträge können unter anderem zu folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden.


- Maßnahmen zur Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe, wie z.B.

  • Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten.

- Kreislaufgerechte Produktgestaltung, wie z.B. durch

  • Digitale Design-Optimierung für Separierbarkeit von Baugruppen, Bauteilen und Materialien;

  • Transparente Produktdokumentation;

  • Einführung innovativer und recyclinggerechter Verbundsysteme:

- Verlängerung der technischen Produktlebensdauer und/oder der Nutzungsdauer, z.B. durch

  • Widerstandsfähige Konstruktion und Nutzung resistenter Materialien;

  • Verbesserung der Wartungs- und Reparierfreundlichkeit sowie der Aufrüstbarkeit (Update und/oder Upgrade);

  • Zustandsüberwachung und vorausschauende Wartung.

- Konstruktion ressourceneffizienter Produkte mittels digitaler Entwicklungsmethoden und -werkzeuge wie z.B.

  • -CAx - gestützte Optimierung der Produktgestaltung;

  • Konstruktionsbegleitende Simulation zur Evaluierung der Ressourceneffizienz von Lösungsalternativen.

Projekte im Themenfeld - Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung - werden im Förderschwerpunkt 3 unterstützt. Dieser Förderschwerpunkt will mittels innovativer Ansätze die Bildung kreislaufwirtschaftlicher Strukturen fördern.


- Als mögliche Projektanträge nennt die Richtlinie den Aufbau digitaler Plattformen mit Anwendungsbereichen wie z.B.

  • Ausbau plattformbasierter regionaler Wirtschaftskreisläufe (Internetmarktplätze und Informationsplattformen zu regionalen Sekundärrohstoffen (z.B. mit Angaben zu Mengen, Zeitpunkten, Beschaffenheit, Substituten);

  • Plattformen, die materialschonende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fördern (z.B. Weiterverkauf von Wertstoffen und Kaskadennutzung von Hilfs- und Betriebsstoffen);

  • Ausbau von Plattformen, die das Teilen von Maschinen, Nutzfahrzeugen und weiteren Arbeitsmittel fördert (Sharing-Plattformen).

- Den Aufbau nachhaltiger digitaler Geschäftsmodelle wie z.B.

  • Digitale Geschäftsmodelle, die eine Verlängerung der Produklebensdauer fördern (z.B. Unterstützung durch Schulungs-, Wartungs- und Reparaturangebote);

  • Digitale Geschäftsmodelle, die den Handel von Rezyklaten ermöglichen/fördern;

  • Geschäftsmodelle mit dem Ziel, der Wieder- und Weiterverwertung von Wertstoffen (z.B. Einführung von datenbasierten, zirkulären Geschäftsmodellinnovationen auf Basis von Re-Manufacturing).

- Aufbau von Produkt-Service-Systemen mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Nutzungsphase des Produkts.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme.


KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der Definition der Europäischen Union (EU) erfüllen. Großunternehmen sind nur in Verbundprojekten antragsberechtigt, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfemäßigen Kosten tragen.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Projekte können mit Zuwendungen auf Ausgabenbasis oder, auf Kostenbasis im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt werden. In der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.


Eine mögliche Förderung kann unabhängig vom Gegenstand der Förderung in zwei verschiedenen Modulen erreicht werden.


Modul 1 (De-minimis-Beihilfe)

Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe bestehen, so kann diese angestrebt werden. Die Zuwendung im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 200.000,00 Euro begrenzt. Eine De-minimis-Beihilfe kann nur von KMU als Zuwendungsempfänger beantragt werden.

  • Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilsfinanzierung bis 75 % und

  • mittelständische KMU können eine Anteilsfinanzierung bis zu 60 %

der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten beantragen (Förderquote). Die maximalen Förderquoten von 75 % und 60 % können im Einzelfall durch Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 % erhöht werden. Die Erhöhungstatbestände sind bei der Antragstellung entsprechend zu begründen.


Modul 2 (Beihilfen im Rahmen der AGVO)

Antragstellende, deren Vorhaben den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe übersteigen (Modul 1), können eine Innovationshilfe für KMU (Art. 28 AGVO) und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen (Art. 29 AGVO) beantragen. Sofern die Beantragung beider Beihilfen zulässig und angestrebt wird,, sind diese in einem Antrag mit gleicher Förderquote zu beantragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung - mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.


Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe müssen am Programm Interessierte eine aussagekräftige Projektskizze beim Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH) einreichen. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und ausgewählt werden, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung. Die erste Vorlagefrist endet erstmalig am 15. August 2022. Es ist vorgesehen weitere Vorlagefristen im Monatsturnus anzubieten. So der 15. September 2022, 15. Oktober 2022, 15. November 2022, 15. Dezember 2022. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit weiterer Haushaltsmittel. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - DigiRess"", BAnz AT 22.07.2022).





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