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AutorenbildMichael Handschuh

Digital Green Tech

Umwelttechnik trifft Robotik


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Entwicklung und praktische Umsetzung von Lösungen auf Basis intelligenter Robotik. Die Anwendungen müssen im Bereich der Umwelttechnik zum Einsatz kommen. Ziel der Förderung ist es, Umweltbelastungen zu reduzieren. Als Ergebnis der Förderung werden neuartige roboterbasierte Lösungsansätze erwartet, die einen praktischen Nutzen zum Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele aufweisen. Priorisiert werden Vorschläge zur Erreichung der Ziele 12 (Nachhaltig produzieren und konsumieren) und 13 - 15 (für Nachhaltigkeit und Umwelt). Die Nachhaltigkeitsgewinne der Projekte müssen quantifiziert aufgezeigt werden. Gesucht werden nicht nur Technikentwicklungen, sondern weitergehende Lösungen, die existierende Robotik-Technologien oder innovative neue Systeme für neue Anwendungsfälle im Bereich Umwelttechnik anpassen und weiterentwickeln.

Entwickler Roboter

Gegenstand der Förderung sind Verbundprojekte, in denen wissenschaftliche Expert_innen mit Unternehmen oder Partnern aus der Praxis zusammenarbeiten. Die Projekte müssen mindestens einen der nachfolgenden Forschungsschwerpunkte zum Ziel haben.


Forschungsschwerpunkt 1. Neue Einsätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik

Mit diesem Themenschwerpunkt sollen Einsatzgebiete für Robotik erforscht und entwickelt werden, für die bisher keine entsprechende Lösung vorhanden ist und die Robotik einen Nachhaltigkeitsgewinn bewirken kann. Die Richtlinie nennt als mögliche Anwendungsfälle:


  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Industrierobotik im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, mit folgenden Zielen: deutliche Material- und Kosteneinsparung, neue Recycling- oder Kreislaufführungsprozesse, höhere Qualität der Recyclingprodukte, "Zero Defect Production", Rückgewinnung von seltenen Materialien.

  • Neue Einsatzmöglichkeiten für Servicerobotik zur Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen, zum Beispiel die Reinigung von Anlagen für erneuerbare Energien sowie von Kanalsystemen oder die Entfernung von Gefahrgütern.

  • Erhöhung von Datenmengen für das Umweltmanagement durch intelligente Robotik, zum Beispiel durch Kartierung und Überwachung von Abfalldeponien oder Ökosystemen sowie neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich Umwelt- und Naturschutz, wie Früherkennung oder Behebung von Umweltproblemen und Schadstoffbelastungen.


Schwerpunkt 2: Neue Ansätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik

Dieser Themenschwerpunkt fördert Ansätze, bei denen neue Arten von Robotik entwickelt werden, um die Einsatzmöglichkeiten in der Umwelttechnik zu erweitern. Insbesondere die Weiterentwicklung in der Sensorik und Aktorik intelligenter Roboter, beispielsweise neue Fortbewegungsarten oder Interaktionsmöglichkeiten. Als mögliche Anwendungsfälle werden in der Richtlinie genannt:


  • Neue Formen von Industrierobotik für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zum Beispiel Cobots, schwarm-intelligente Robotik oder naturinspirierte Robotik.

  • Die Entwicklung von Robotik-Systemen, die modular, anpassbar und rekonfigurierbar sind und für verschiedene Zwecke und Umgebungen im Bereich der Umwelttechnik eingesetzt werden können.

  • Robotik für Umweltdrohnen und Umweltschutz in verschiedenen Medien durch neuartige mobile Systeme, zum Beispiel Roboter mit multimodaler Mobilität, Softrobotik oder intelligente Drohnen.


Alle Punkte gelten als Beispiele und sind nicht auf diese Themen beschränkt.


Projekte, die ausschließlich auf eine Steigerung von Produktionsmengen abzielen, zum Beispiel in Industrie oder Landwirtschaft sind von einer Förderung ausgenommen. Ebenso Projekte die auf reine Kosteneinsparung, zum Beispiel durch Reduzierung von Personaleinsatz abzielen, werden nicht gefördert.


In allen Fällen müssen erkennbare Einsparungen im Ressourcenverbrauch erzielt werden, Kreislaufprozesse vorangetrieben oder andersartige Umweltbelastungen reduziert werden.


Wissenschaftliches Begleitvorhaben

Das Förderprogramm soll durch ein wissenschaftliches Begleitvorhaben als eigenständiges Projekt ergänzt werden. Wesentliches wissenschaftliche Ziel ist die Analyse juristischer Rahmenbedingungen für den Einsatz von Robotern in der Umwelttechnik.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt einer möglichen Zuwendung ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Eine Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. KMU im Sinne der Richtlinien sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Art, Höhe und Umfang der Zuwendung. Die Förderungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (Art. 3 ff. AGVO) anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der Beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Für Kommunen sind Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.


Antragsverfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beauftragt. Das BMBF und der Projektträger planen die Durchführung einer Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte. Die Teilnahme wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für eine Förderung. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Fördermaßnahme finden Sie unter www.digitalgreentech.de .


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 8. November 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über "easy-Online" vorzulegen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Ein vollständiger Förderantrag liegt vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Abs. 2 AGVO erfüllt sind.


Hinweis. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Digital Green Tech - Umwelttechnik trifft Robotik" vom 15. Juli 2024; BAnz AT 07.08.2024 B3.





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