Mit dem Investitionsprogramm "Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit" wird die Energieeffizenz in Industrie und Gewerbe optimiert. Das Investitionsprogramm verfolgt einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Ansatz. Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit.
Ziel der Förderung ist es, Energieeffizienz durch Investitionen in der Wirtschaft zu steigern. Der Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme soll damit ausgebaut werden. Investitionen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf hohem Energieeffizienzniveau können damit finanziert werden. Durch die Investitionen sollen der Energieverbrauch und CO2 reduziert werden. Damit wird auch der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten KMU Rechnung getragen. Mit dem Förderprogramm sollen bis Ende 2023 etwa 24000 Maßnahmen realisiert werden. Ziel des Programms ist es eine durchschnittliche Fördereffizienz von 25 Euro pro jährlich eingesprarter Tonne CO2 zu erreichen.
Gefördert werden
- Querschnittstechnologien
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software sowie
- Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Betriebsstätte in Deutschland sowie die Erstellung eines Einsparkonzepts, welches das geplante Vorhaben abbildet, und eine Berechnung der mit dem Projekt einhergehenden Einsparung an Energie und CO2.
Antragsberechtigt sind Unternehmer*innen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit benutzt wird, sowie Contractoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Die Förderung erfolgt entweder in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss). Förderfähige Kosten sind bei der Förderung nach der De-minimis-VO die Netto-Investitionskosten. Bei einer Förderung nach AGVO sind die Investitionskostenmehrkosten, die direkt mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängen.
Die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kummuliert werden.
Die Richtlinie des Programms ist am 1. April 2019 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2022. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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