Das Forschungsprogramm fördert interdisziplinäre, innovative und multinationale Verbundprojekte mit dem Themenschwerpunkt "Ernährung und Klima". Das Programm findet im Rahmen des europäischen Forschungsnetzwerks (ERA-NET) statt.
Themen der Ausschreibung
Bewertung der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken für die Lebensmittelwertschöpfungskette, einschließlich der Auswirkungen auf Produzenten, Preise, Verfügbarkeit, Qualität, den internationalen Handel und Ernährungssicherheit und die daraus resultierenden Veränderungen im Verbraucherhandeln.
Förderung des Einsatzes innovativer Technologien zum Aufbau nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelwertschöpfungsketten, die von sich ändernden Ernährungsbedürfnissen und - mustern beeinflusst werden, und zur Entwicklung einer besseren Effizienz der Inputs und Qutputs von Ernährungssystemen.
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Verringerung der Volatilität der Agrar- und Lebensmittelproduktion und der Lebensmittelmärkten, und die Ernährungssicherheit im Kontext der klimatischen Unterschiede nachhaltig zu verbessern
Reduzierung der Lebensmittelverluste durch den Klimawandel, einschließlich neuartiger Ansätze zur Valorisierung von Stoffströmen und Veringerung von Lebensmittelverschwendung.
Weitere Angaben zu den Themen sind der transnationalen Bekanntmachung (Call Announcement) zu entnehmen (www.foscera.net).
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts mit Sitzt oder Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland. Der Aufruf richtet sich insbesondere an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Zuwendungsvoraussetzung ist ein erhebliches Interesse des Bundes an dem Forschungsvorhaben. Die Forschungsaufgabe darf erst nach der Bewilligung der Forschungsprojektes begonnen werden. Begründete Ausnahmen sind möglich. Planungsarbeiten können vor der Antragstellung erbracht werden.
Die Förderung wird als als nicht rückzahlbarer Zuschuss bzw. Zuweisung gewährt. Für deutsche Projektpartner beträgt die maximale Fördersumme 250.000 Euro. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden Grundsätzlich nur Anteilsfinanziert. Die Förderquote richtet sich dabe nach den geltenden Vorschriften des europäischen Rechts.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist dem Call Sekretariat vom Koordinator des transnationalen Forschungsvorhaben auf elektronischem Wege eine Ideenskizze (pre-proposel) zu übermitteln. Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Ideenskizzen unter Beratung durch die nationalen Kontaktstellen in den Partnerländern zu erstellen (National Contact Points zu finden auf www.foscera.net.
Die Frist zur Einreichung dieser Ideenskizze ist der 19. Februar 2020. 17. Uhr CET.
Die Förderskizzen werden einem internationalen Gutachtergremium zur fachlichen Bewertung vorgelegt. Unter Berücksichtigung der nationalen Förderfähigkeit und der Empfehlung des Gutachtergremiums und der Verfügbarkeit von Fördermittel werden Projekte für die zweite Stufe ausgewählt.
Die zweite Stufe beginnt mit der Aufforderung des Call Sekretariats an die Koordinatoren der positiv bewerteten Ideenskizzen zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal). Frist für die Einreichung des Vollantrags ist der 21. Juli 2020. 17.00 Uhr CET.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.
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