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AutorenbildMichael Handschuh

Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben.

Die Bürgerforschung richtet sich an Bürger*innen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, und sozialer Herkunft. Sie ermöglicht der Zivilgesellschaft mit unterschiedlicher Wissensexpertise an der Wissenschaft teilzunehmen und neue Fragestellungen zu entwickeln. Durch die gezielte Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung von Bürgern mit Forschungseinrichtungen, soll Bürgerforschung dauerhaft in der Gesellschaft und Wissenschaft etabliert werden.

Mit dem Programm werden Vorhaben gefördert, bei denen eine organisierte Zivilgesellschaft als Projektbeitragende, Mitforschende oder als Projektleiter*in zusammen mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungsenrichtungen neues Wissen, neue Technologien entwickeln. Dazu gehören auch Projekte von Akteuren, die sich bereits einer forschungsnahen Community zugehörig fühlen, wie beispielsweise der Maker-Bewegung. Gefördert werden kann die Zusammenarbeit von nichtstaatlichen Organisationen mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und Vermittlung (z.B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen). Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen soll angeregt werden um damit einen Wissenstransfer zu beschleunigen.


Um die Bürgerforschung als Forschungsansatz in einer Vielzahl wissenschaftlicher Disziplinen zu verankern, ist die Förderung themenoffen gestaltet. Ebenfalls offen ist die Förderung für unterschiedliche Arten von Beteiligungsprozessen. So sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von bürgerwissenschaftlichen Projekten entstanden, die auf unterschiedlicher Weise Bürger*innen einbinden und so den Austausch von Wissenschaft und Gesellschaft gefördert haben.


Da die Richtlinie nicht auf bestimmte fachliche Disziplinen ausgelegt ist, können Vorhaben aus allen wissenschaftlichen Bereichen finanziert werden, die eine gesellschaftlich relevante Fragestellung verfolgen. Dazu zählen u.a. die Bereiche Umwelt und Nachhaltigkeit, Arbeit und Wirtschaft, Energie und Mobilität, Gesundheit und Lebensqualität oder Kultur und Bildung. Die geförderten Projekte sollen innerhalb des jeweiligen Forschungsbereiches zu einem substantiellen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beitragen. Bei der Umsetzung der bürgerwissenschaftlichen Vorhaben sind die Einhaltung wissenschaftlicher Standards und die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.


Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die Bürger als "Forschungsgegenstand" oder als "Datenquelle" (z.B. als Probanden, bei Umfragen etc) in das Projekt einbinden, ohne deren Expertise oder aktive Mitarbeit zu nutzen.


Neben staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen sind außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen antragsberechtigt. Ebenso außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung. Kommunen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung können eine Förderung erhalten Alle Antragsberechtigten können in Verbundvorhaben forschen. Vorausetzung ist allerdings, die Teilnahme eines wissenschaftlichen Verbundteilnehmers.


Zum Zeitpunkt einer evtl. gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient in Deutschland verlangt.


Zudem muss mindestens ein Verbundpartner die fachlichen Voraussetzungen und nachweisbare Kenntnisse im Bereich der Bürgerwissenschaften und / oder Wissenschaftskommunikation und / oder Bildung für nachhaltige Entwicklung haben. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind sicherzustellen. Dazu gehört auch die Gewähr, dass die Fördermittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsame Verwendung finden. Ein Nachweis ist zu erbringen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.


Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Die Förderrichtlinie ist auf vier Jahre ausgelegt. Die geförderten Vorhaben sollten so gestaltet werden, dass sie auch nach der Förderung selbständig weitergeführt bzw. die Ergebnisse weiter genutzt werden können. Voraussichtlicher Projektstart ist der 15. Januar 2021. In Einzelfällen ist ein früherer Beginn möglich.


Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für den Finanzierungsanteil an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Diese können unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorhaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, die je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden können. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet.


Die Projekte können mit einer Zuwendung von 200.000 bis 600.000 Euro (inklusiver Projektpauschale) rechnen. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können auch höhere Zuwendungen gewährt werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt werden.


Das Projektauswahlverfahren ist drei Stufig angelegt. So sind bis spätestens 10. Januar 2020 zunächst Kurzskizzen, in schriftlicher und elektronischer Form beim DLR Projektträger Kommpetenzzentrum Wissenschaftskommunikation einzureichen.


Entsprechend der Kriterien werden die Projektskizzen bewertet und priorisiert. Die Projektkoordinatoren der ausgewählten Projekte werden sodann in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, bis 10. Mai 2020 eine detailliertere Projektskizze beim Projektträger vorzulegen.


Die nachfolgend eingehenden Projektskizzen werden nachfolgenden Kriterien bewertet und geprüft:


  • fachliche Kompetenz. Der Antragsteller und weitere in den Prozess einbezogene Beteiligte sind qualifiziert, das Vorhaben durchzuführen und verfügen über nachweisbare Expertise über das Themenfeld und /oder in der Vermittlung des Themenfeldes.

  • Schlüssigkeit und Konsistenz des Gesamtkonzepts. Idee und Ziele werden plausibel und transparent dargestellt. Forschungsbedarf wird deutlich. Die Budgetschätzung ist nachvollziehbar, die Mittelansätze resourceneffizient.

  • Qualität des Vorhabens. Das Vorhaben weist ein geeignetes wissenschaftlich -methodisches Vorgehen auf, leistet übergreifend einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Citizen Science-Methodik und stellt den Umgang mit Daten ausreichend dar, beschreibt den wissenschaftlichen und partizipativen Outcome.

  • Zusammenarbeit Wissenschaft - Bürger. Das Projekt förder die Teilhabe und die Interaktion von Bürgern an Forschungsprozessen. Das Projekt ist partizipativ /interaktiv angelegt und sieht einen ständigen Austausch zwischen Bürgern mit Forschenden vor.

  • Kommunikative Ausrichtung und Wirksamkeit. Das Vorhaben wird von geeigneten Kommunikationsmaßnahmen begleitet und ist öffentlichkeitswirksam angelegt.

  • Innovation. Das Vorhaben ist innovativ und leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Bürgerwissenschaften (Citizen Science) in Deutschland.

  • Vernetzung / langfristige Verankerung. Das Vorhaben vernetzt auf geeigneter Art und Weise Bürger mit Forschung und trägt dadurch zur dauerhaften Verankerung der Methode Bürgerwissenschaften und zur allgemeinen Stärkung von Citizen Science in Deutschland bei.


Die Auswahlergebnisse werden den Förderinteresierten mitgeteilt. Die im Rahmen der drei Verfahrensstufen eingereichte Projektskizzen und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.


Im Rahmen der dritten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Dabei sind eventuelle Auflagen aus der ersten und zweiten Verfahrensstufe zu berücksichtigen.




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