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AutorenbildMichael Handschuh

Game - Förderung

Deutschland als Game Entwicklungsstandort


Als Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft ist die Gamesbranche ein global stark wachsender Markt. Mit Computerspielen , Konsolenspielen, Videospielen, Online-, Browser- und Handyspielen und Social Games entwickelt der Markt innovative Lösungen und Zukunftstechnologien. Diese Technologien gehen weit über den digitalen Unterhaltungssektor hinaus. In vielen Wirtschaftszweigen werden die Techniken angewendet. So können sie eine wichtige Voraussetzung sein, für die Entwicklung neuer, verbesserter Geschäftsmodelle.

Die Förderrichtlinie unterstützt die Entwicklung von Games, von interaktiven elektronischen Werken, die auf einer Spielidee beruhen. Die übergeordneten Ziele sind, Deutschland als Games-Entwicklungsstandort international wettbewerbsfähig zu machen. Ein internationales Level Playing Field soll erreicht werden. Zudem soll Deutschland als Games-Entwicklungsland im Sinne einer vielfältigen Kulturlandschaft erhalten bleiben. Deshalb soll ein wirtschaftlich gesundes und nachhaltiges Game-Ökosystem geschaffen werden. Es ist erforderlich, das branchenspezifische Know-How auszubauen und somit einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa zu leisten.


Von der Förderung soll die gesamte Branche - vom kleinen Entwicklungsstudio bis hin zum großen Unternehmen profitieren.


Förderziele


Nach den übergeordneten Förderzielen stehen folgende Punkte im Fokus.

  • Die branchenweiten Entwicklungskosten sind auf internationalem Niveau;

  • die Produkte der geförderten Unternehmen sind auf dem deutschen und internationalen Markt erfolgreich;

  • die Genre- und Plattform Vielfalt wird erhalten bzw. erhöht;

  • die diverse Unternehmenslandschaft (klein, mittel, groß) inklusive Dienstleister wird vergrößert;

  • die Anzahl der Fachkräfte in den geförderten Unternehmen und damit in der Branche wird erhöht, außerdem

soll die absolute Zahl an Senior Positionen steigen.


Die Entwicklungsstadien, Prototypen und Produktion können Grundlage einer Förderung sein.


Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Entwicklung eines Games verantwortlich leiten und prägen. Erforderlich ist ein Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland während der gesamten Laufzeit. Projektbezogene Gründungen sowie Unternehmen ohne vollzogene Gründung sind nicht antragsberechtigt.


Eine Förderung von Ko-Produktionen und Verbundprojekten ist möglich.


Eine Ko-Produktion liegt vor, wenn mindestens zwei Ko-Produktionspartner projektbezogen zusammenarbeiten und dabei ihren Teil der Entwicklung inhaltlich individuell leiten und prägen. Bei einer Ko-Produktion müssen die Anteile der Ergebnisverwertung in einer Vereinbarung festgelegt werden. Dadurch unterscheiden sie sich von einem Verbundprojekt, bei dem eine Gleichberechtigung bei der Ergebnisverwertung vorliegt. Somit ist eine Ko-Produktion nur möglich, sofern die Ko-Produktionspartner einen eigenständigen Entwicklungsanteil leisten.


Art, Umfang und Höhe der möglichen Zuwendung. Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote liegt bei maximalen 50 Prozent bei Start-ups. Die zuwendungsfähigen Entwicklungsausgaben bzw. -kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen.


Die Grundförderquote für alle Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten. Start-ups erhalten einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 5 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten.


Übersicht maximale Förderqoute.

Förderbonus

Maximale Förderquote

Große Unternehmen

-

bis zu 25 Prozent

KMU

bis zu 20 Prozent

bis zu 45 Prozent

Start-up

bis zu 5 Prozent

bis zu 50 Prozent

Antragsverfahren. Bewilligungsbehörde ist das BMWK oder ein von ihm beauftragter Projektträger. Für eine Antragseinreichung ist zunächst eine Antragsberatung durchzuführen. Diese wird vom Zuwendungsgeber bzw. dem beauftragten Projektträger durchgeführt. Der Ablauf einer Antragsberatung wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sobald der Förderaufruf veröffentlicht wurde, werden wir informieren.


 

Quelle. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Richtlinie zur Förderung "Games-Förderung des Bundes" vom 16. Dez. 2024, BAnz AT 27.12.2024 B1.


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