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GreenTech Innovationswettbewerb

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Förderaufruf. Technologien als Hebel für die Kreislaufwirtschaft


Im Rahmen eines sich ständig verändernden Marktes wird die Suche nach nachhaltigen Lösungen immer drängender. Die Integration digitaler Technologien in bestehende Wirtschaftsmodelle eröffnet neue Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, werden innovative Ansätze benötigt, die nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben. Der folgende Förderaufruf zielt darauf ab, solche Lösungsansätze zu unterstützen und das Potenzial von digitalen Technologien auszuschöpfen.


Mit dem Förderaufruf werden Projekte unterstützt, die Hindernisse in zirkulären Wirtschaftssystemen überwinden - mittels digitaler Technologien (KI, Vernetzung und Datenmanagement). Der Einsatz digitaler Technologien in kreislauffähigen Produktionssystemen hat das Potenzial, Produkte und Dienstleistungen zirkulär zu gestalten. Die Langlebigkeit kann erhöht werden, eine Wiederverwendung gestärkt und somit die Kreislaufwirtschaft forciert werden.


Die Richtlinie spricht folgende Hemmnisse an.


  • Produktdesign / -entwicklung.

    • Anforderungen an das Produktdesign sind aufgrund der unterschiedlichen Produkte und Eigenschaften sehr komplex.

    • Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie Wiederverwendung, Aufarbeitung oder Reparatur sind im aktuellen Product Life-Cycle Management (PLM) nicht integriert.

    • Produktdesign ist derzeit auf lineare Wirtschaftsmodelle ausgerichtet.


  • Schlechtere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu linearen Geschäftsmodellen.


  • Fehlende Datenverfügbarkeit.

    • Geringe Verfügbarkeit und Qualität, Fragmentierung sowie fehlende Kompatibilität von Daten erschweren den Austausch innerhalb der Lieferketten.

    • Hohe Komplexität der Wertschöpfungsketten und unterschiedliche Digitalisierungsgrade der Akteure behindern eine effiziente Zusammenarbeit und den Datenaustausch.

    • Mangel an digitalen Produktdaten, geeigneter Sensorik und automatisierten Bewertungsmodellen für Altprodukte erschweren das Recycling und die Wiederverwendung.


Gegenstand einer möglichen Förderung sind die Entwicklung und prototypische Erprobung von digitalen Lösungen, die eine Verbesserung für die identifizierten Hürden der Kreislaufwirtschaft versprechen. Die Richtlinie nennt als Beispiele.


  • KI-Systeme durch fortschrittliche Datenanalyse, Mustererkennung, Prognosen und Automatisierung. Die Einsatzmöglichkeiten sollen die Planung und Steuerung von Materialströmen umfassen, sowie die Analyse komplexer Wertschöpfungsketten, die Unterstützung von Designprozessen ebenso wie die Klassifizierung und automatische Sortierung von Altprodukten. Eine lückenlose Produktverfolgung sowie die Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen für die Optimierung von Prozessen.

  • IoT-Lösungen für die Verfügbarkeit hochwertiger Produktdaten. In der Richtlinie wird als Beispiel aufgeführt, die digitale Sensorik und automatisierte Erfassung von Produkteigenschaften, wie Material, Zustand, Restwert oder Funktionalität. IoT-Lösungen können so zur Fehleranalyse, zum Product-Life-Cycle-Management und zur Predictive Maintenance beitragen. Die aufgenommenen Daten sollen durch Kombination mit KI und digitalen Zwillingen zu einem messbaren Mehrwert führen.

  • Integration des Digitalen Produktpass (DPP) in Kreislaufprozesse zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rohstoffen, Arbeitsschritten oder Endprodukten. Ebenso zur Berichterstattung und Dokumentation. Der DPP soll die Datenverfügbarkeit für Produkte erhöhen und wird in den kommenden Jahren für viele Produktgruppen Voraussetzung sein. Nicht die Entwicklung des DPP ist Gegenstand des Förderaufrufs, sondern das Potential, der Integration und Nutzung des DPP zur Steigerung der Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Handhabbarkeit der Prozesse muss noch erforscht werden.

  • Datenplattformen / Datenbanken zur Sammlung und Bereitstellung von Produktdaten - beispielsweise für Produktgruppen, die mit dem DPP nicht abgedeckt werden. Ziel ist mehr und bessere Daten über den Lebenszyklus von Produkten (Rohstoffgewinnung, Produktion, Nutzung, Entsorgung, Recycling und weitere Recycling-Strategien) verfügbar zu machen und die Aspekte der Kreislaufwirtschaft wie Wiederverwendung, Aufarbeitung oder Reparatur zu integrieren. Die Komplexität der Wertschöpfungsketten kann so mit Hilfe von Datenplattformen überschaubar gemacht werden.

  • Digitale Zwillinge und Simulationen für Vorhersagen über den Zustand, den Wartungsbedarf und eine mögliche Weitere Nutzung komplexer physikalischer Produkte. Bereits in der Produktentwicklung können Simulationen die Zahl der Prototypen reduzieren und die Entwicklung beschleunigen. Zudem helfen digitale Zwillinge bei der Analyse und Ressourcen-Optimierung von Prozessen oder ganzen Lieferketten.

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle (Plattformen, Product-as-a-Service Ansätze), mit denen höherwertige Recycling-Strategien umgesetzt und damit die Kreislaufwirtschaft profitabler und marktfähiger gestaltet werden können.


Die Projektvorschläge sollen konkrete, innovative Impulse für die digitale Transformation einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft setzen. Sie können über die exemplarisch angeführten Technologien hinausgehen. Die Projekte sollen insbesondere den Wissens- und Technologietransfer aus der Forschung in die Wirtschaft hin zum Mittelstand ermöglichen. Der Förderaufruf ist branchen- und technologieoffen gehalten. Projekte, die eingereicht werden, müssen den aktuellen Stand von Forschung und Technik berücksichtigen.


Gefördert werden Anwendungs- und Technologieprojekte gemäß Nr. 2 des Förderprogramms (Orientierungsgröße: zwei bis sieben Millionen Euro Förderbudget, drei bis sieben Partner). Für den Förderaufruf stehen - vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - 20 Millionen Euro zur Verfügung.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung von jungen Unternehmen, Start-up und mittelständischen Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Insbesondere die junger Unternehmen. Es gilt die KMU-Definition der EU. Zuwendungsempfänger können auch staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs Interesse sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten.


Art, Umfang, Höhe der Beihilfe. Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht. Das BMWK entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundsätzlich wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösung 25 - 50 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU im Sinne der Anlage 1 der AGVO kann im Einzelfall eine höhere Förderquote erzielt werden.


Verfahren. Die Bewerbung zu diesem Förderaufruf ist zweistufig ausgelegt. Die Bewerbungsphase endet mit dem Einsendeschluss der Skizzen am 24. März 2025 um 12:00 Uhr Mittag. Die Einreichfrist gilt als Ausschlussfrist. Skizzen sind ausschließlich über den Link https://ptoutline.eu/app/GREENTECH-2 einzureichen. Weiterführende Informationen für eine Beteiligung am Wettbewerb sind ebenfalls unter diesem Link zu finden.


 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, GreenTech Innovationswettbewerb - Digitale Technologien als Hebel für die Kreislaufwirtschaft. Förderaufruf auf Grundlage des Förderprogramms "Entwicklung digitaler Technologien" (2022 - 2026) vom 1. Juli 2022.


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