IKT-Forschung
- Michael Handschuh
- 27. März
- 3 Min. Lesezeit
Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen in der IKT- Forschung.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind eine Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Technologische Souveränität bei wachsenden Software-Anteilen spielt dabei eine Schlüsselrolle. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die explorative Erforschung komplexer Querschnittstechnologien und die Entwicklung von Softwarelösungen. Ziel ist die Schaffung einer methodischen, technologischen Basis, die den Anforderungen zukünftiger IKT-Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird.

Die Förderung ist ausgerichtet an wirtschaftlichen Potentialen und Branchen, in denen Innovation durch IKT bestimmt ist oder, die ohne IKT gar nicht möglich wären. Neben Forschungsthemen, die aus der IKT-Wirtschaft stammen, können auch Projekte aus anderen Branchen gefördert werden. Die Richtlinie nennt beispielhaft als mögliche Anwendungsfelder
Maschinenbau, Automatisierung
Softwarebasierte Dienstleistungen
Mobilität
Nachhaltigkeit
Gesundheit, Medizintechnik
Verwaltung
Eine mögliche Unterstützung ist an die Erforschung langfristiger und grundlegender Herausforderungen im Anwendungsfeld der IKT gebunden. Die Projekte sollen im Bereich der Softwaresysteme und der künstlichen Intelligenz angesiedelt sein. Als Schwerpunkt für die explorative Forschung oder integrative Entwicklung auf methodischer und/oder technologischer Ebene nennt die Richtlinien als Themen die
Verbesserung von Adaptivität und Resilienz von Technologielösungen und komplexen Systemen zur Schaffung von mehr Vertrauenswürdigkeit und damit mehr Anwenderakzeptanz als Beitrag zur Technologie- und Datensouveränität;
kombinierte Lösungen von modellbasierten Ansätzen und lernenden Systemen, um insbesondere für dynamische komplexe Systeme zur Laufzeit ein besseres Adaptivitäts- und damit Interoperabilitätsverhalten zu ermöglichen;
Spezifikations- und Standardisierungs-Beiträge für Methoden, Modelle, Softwarekomponenten oder Teilsystemen.
Außerdem sind in dem Programm Querschnitts Beiträge zur digitalen Transformation möglich. Querschnitts Beiträge können Kooperationen und Betriebskonzepte sein, als Grundlage einer wirtschaftlich erfolgreichen Umsetzung von IKT in komplexen Systemen. Rechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen sowie ein effizientes Ressourcenmanagement (Ökologische Nachhaltigkeit) von IKT in den komplexen Systemen.
Antragsberechtigt im Sinne von Basis orientierten Forschungsprojekten sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. Ebenso Verbünde daraus. In begründeten Fällen (Ausnahmen) sind auch Verbünde mit Forschungspartner aus der Wirtschaft möglich.
Antragsberechtigt im Sinne von Technologie Allianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
Fachhochschulen sind vom BMBF besonders aufgerufen, sich an Verbundprojekten zu beteiligen. Zudem ist zum Zeitpunkt einer Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland erforderlich.
Art, Höhe, Umfang der Zuwendung. Die mögliche Zuwendung wird als Projektförderung erfolgen, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bemessungsgrundlage der Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - mit bis zu 50 Prozent anteilig finanziert werden. Für KMU kann eine geringere Eigenbeteiligung festgelegt werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zusätzlichen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Verfahren. Das BMBF hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können dem DLR-Projektträger Projektskizzen in elektronischer Form vorgelegt werden. Entsprechend der in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien und deren Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich dabei vor, unabhängige Experten zur Beurteilung der Projektskizze hinzuzuziehen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Exploratios- und Integrationsphasen der IKT-Forschung vom 3. Februar 2025.
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