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AutorenbildMichael Handschuh

Mikroelektronik-Forschung

Unternehmens Chips


Die Europäische Union verfolgt das Ziel, im Rahmen des EU Chips Acts, den Weltanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern. Die Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette soll gestärkt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der Partnerschaft "Gemeinsames Unternehmen Chips" (GU Chips). Bisher wurden die industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Partnerschaft Key Digital Technologies (KDT JU) gefördert.



Halbleiterchips sind die Basis für kritische Anwendungen und Infrastrukturen in Industrie, Kommunikation, Energie und Gesundheit. Zudem entscheidet die Innovationsfähigkeit in den digitalen Technologien über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas. Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF folgende Ziele:


  • die Stärkung der Innovationsfähigkeit,

  • die Steigerung des Technologietransfers von der Wirtschaft in die Wissenschaft,

  • die Erhöhung der technologischen Souveränität,

  • die Erhöhung der Resilienz,

  • die Stärkung der Fachkräftebasis und

  • eine stärkere Beteiligung europäischer Akteure in der internationalen Standardisierung entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungsketten vom Chip-Design bis zur Fertigung in Europa.


Zur Beurteilung der Zielerreichung sollen folgende Indikatoren gelten.


  • Anhebung der technischen Reifegrade der erforschten Technologien im Hinblick auf die angestrebten Anwendungen; angestrebte Innovationshöhe des Gesamtvorhabens;

  • Demonstration oder Pilotierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse;

  • Patentanmeldung und Lizensierungen;

  • Publikationsbeteiligungen;

  • Aktivitäten der Normierung und Standardisierung;

  • Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promotionsarbeiten;

  • "Transfer durch Köpfe", das heißt Austausch von Personal insbesondere wissenschaftlichem Nachwuchs;

  • Zuwachs an relevanter Fachkompetenz des einschlägigen Personals;

  • neue Forschungskooperationen und Lieferkettenbeziehungen.


Mithin sollen geeignete und aussagekräftige Indikatoren je Vorhaben von den Konsortien vorgeschlagen werden. Zuwendungszweck ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Kompetenzen und Kapazitäten für Forschung und Entwicklung und Innovation in er Mikroelektronik - insbesondere Halbleiter Chips- einschließlich interdisziplinärer Aspekte (zum Beispiel cyber-physische Systeme, integrierte Photonik, Quantentechnologien, eingebettete Software). Das soll erreicht werden durch die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in europäischen Verbünden.


Gegenstand der Förderung sind industriegetriebene vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, die wissenschaftlich - technisch und wirtschaftlich risikoreich sind, und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Ebenso werden Vorhaben gefördert, die dazu beitragen, den Kapazitätsaufbau mit einer hohen Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme ermöglichen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Zudem wird der Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung gefördert.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Eine Betriebsstätte in Deutschland wird erwartet, bei der Auszahlung eventueller Fördermittel. Forschungseinrichtungen, die von Bund und Länder Grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihr zusätzlichen projektbedingten Ausgaben (Kosten) erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen. Für Vorhaben im Sinne der Förderrichtlinie kommt der engen Zusammenarbeit von Unternehmen, vor allem auch KMU, Forschungseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu.


Voraussetzung für eine Förderung unter dieser Richtlinie ist die Auswahl zur europäischen Förderung durch das GU Chips. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie. Auch nicht durch die Auswahl zur europäischen Förderung durch GU Chips.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Vorhaben im GU Chips werden aus Finanzbeiträgen der Europäischen Union und gegebenenfalls Zuwendungen der Teilnehmerstaaten sowie regionaler Zuwendungsgeber gefördert. Die Zuwendungen des BMBF werden im Wege der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Förderrichtline setzt das BMBF eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % voraus. Für KMU kann die Eigenbeteiligung auf 40 % abgesenkt werden.


Antragsverfahren. Das GU Chips veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Vorhaben werden seitens des GU Chips in einem ein- oder zweistufigen Verfahren unter Einbeziehung externer Gutachter zur europäischen Förderung ausgewählt. Das Antragsverfahren des BMBF ist in jedem Fall zweistufig. In der ersten Phase (Richtlinie Nr. 7.2.1) erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive. In der zweiten Phase werden deutsche Partner, die in vom GU Chips und vom BMBF zur Förderung ausgewählten Vorschlägen beteiligt sind, zur formalen Antragstellung aufgefordert und über die Bewilligung der Anträge entschieden.


Die Termine für die jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen (Call for Proposals) werden auf der Internetseite des GU Chips https://www.chips-ju.europa.eu/ bekanntgegeben. Die Beschreibung der Verfahrensweise und relevante Vorlagen sind ebenfalls auf dieser Seite verfügbar.

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmen Chips vom 7. März 2024, BAnz AT 19.03.2024 B6.

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