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AutorenbildMichael Handschuh

Quantensysteme - Spitzentechnologien entwickeln - Zukunft gestalten.

Quantum aktiv -Outreach-Konzepte und Open Innovation für Quantentechnologien.


Im Rahmen des Forschungsprogramms Quantensysteme, Spitzentechnologie entwickeln, Zukunft gestalten fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte im Themenfeld "Quantum aktiv - Outreach - Konzepte. Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, Quantentechnologie möglichst vielen Menschen näherzubringen und Hemmschwellen abzubauen.

Die Förderrichtlinie verfolg zwei Ziele, nämlich die Förderung von Outreach und Open Innovation. Projektvorschläge können beide Teilziele der Bekanntmachung umfassen, können sich aber auch auf ein Teilziel konzentrieren. Ziel der Förderung ist insgesamt, während der Projektlaufzeit neuartige Ansätze in den Bereichen Outreach und Open Innovation zu entwickeln und in Anwendung zu bringen.


Gefördert werden Outreach-Konzepte oder Open Innovation-Ansätze in Einzel- oder Verbundvorhaben. Im Mittelpunkt der geförderten Projekte sollen zum einen Outreach- Konzepte stehen, die einer möglichst breiten Öffentlichkeit einen Zugang zu modernen Quantentechnologien der zweiten Generation ermöglichen.


Outreach-Konzepte sollen mit einer didaktischen Aufbereitung des Themas die Vorstellung von technologisch-wissenschaftlichen Prinzipien und Effekten verständlich machen. In einer Umsetzungsphase mit Beispielgruppen soll ein ausgereiftes Umsetzungskonzept durchgeführt werden.


Als mögliche Optionen für Projektansätze nennt die Richtlinie:

  • Wettbewerbe (auch Hakathons bzw. Makeathons);

  • Kostengünstige Experimentiersetzts, z.B, für Schülerlabore;

  • Lehr- und Lernmaterialien inklusiver MOOCs;

  • Gamification-Ansätze;

Open Innovation-Ansätze sollen die aktive Beteiligung der Gesellschaft an aktueller und innovativer Forschung ermöglichen. So sollen zusätzliche Innovationspfade erschlossen werden, die Innovationszyklen verkürzen. Für die technologieübergreifenden Projektziele sind folgende Themengebiete möglich.

  • Quantencomputer/Quantencomputing;

  • Quantensimulatoren;

  • Quantenbasierte Messtechnik (Sensorik und Metrologie);

  • Für die Quantentechnologien notwendige Techniken und Prinzipien aus der Photonik.

Open Innovationsansätze sollen einen kostengünstigen Hardware-Zugang bzw. leicht nutzbare offene Schnittstellen für Software-Ansätze aufweisen und damit einen kreativen Zugang zu Zukunftstechnologien ermöglichen.


An die Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Die Projekte müssen eine klar definierte Aufgabenstellung sowie quantifizierte Ziele aufweisen, so dass eine Erfolgskontrolle der Arbeiten möglich ist.

  • Die Projekte müssen auf einen deutlichen Forschritt gegenüber dem Stand der Technik gerichtet sein und für die im Fall erfolgreicher Forschungsarbeiten erreichten Ergebnisse eine konkrete Verwertungsperspektive aufzeigen.

  • Outreach-Projekte müssen zwingend einen direkten Bezug zu Quantensystemen der zweiten Generation aufweisen.

  • Die angestrebten Zielgruppen und deren Verständnislevel sollen klar definiert sein.

  • Die Projekte sollen eine möglichst niederschwelligen Zugang zu Quantensystemen der zweiten Generation ermöglichen.

  • Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 36 Monaten betragen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände, Vereine, Museen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung. Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung darzulegen. Mögliche Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist. Es könnte eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich sein.


Art, Umfang, Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten erwartet. Als angemessen sieht das BMBF eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 %. Für KMU kann allerdings auch eine geringere Eigenbeteiligung als angemessen gelten. So kann für kleine Unternehmen die Förderquote um 20 % und für mittlere Unternehmen um 10 % erhöht werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.


Verfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger (VDI Technologiezentrumg GmbH, Projektträger Quantensysteme, Düsseldorf) bis spätestens 31. Januar 2023 Projektskizzen über das elektronische Antragsystem easy-Online vorzulegen. Die Vorlagenfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen die nach dem gegebenen Zeitpunkt eingehen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Formale Aufbau und Umfang der Projektskizzen kann der Förderrichtlinie (BAnzAT 03.11.2022 B5) entnommen werden.


In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Quantum aktiv - Outreach-Konzepte und Open Innovation für Quantentechnologien, BAnz AT 0.11.2022 B5).





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