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AutorenbildMichael Handschuh

Soforthilfe Corona - Baden-Württemberg - Zuschussprogramm

Die Grün geführte Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Infolge der Corona-Pandemie können gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Dieser wird den Kleinunternehmen helfen, die existenzbedrohende Lage abzufedern und Liquiditätsprobleme teilweise zu überbrücken.


Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:


  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.


Die oben genannten Förderbeträge entsprechen dem maximalen Zuschussbetrag. Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der KMU-Definition der Europäischen Kommission erfolgt. Hilfestellung bietet das KMU Benutzerhandbuch.


Antragsverfahren


Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg sind antragsberechtigt. Es werden nur Unternehmen bezuschusst, die noch keine vergleichbare Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes für eine bestehende Betriebsstätte beantragt oder erhalten haben. Daher sind die Anträge von dem Hauptsitz des Unternehmens zu stellen.


Ab Mittwochabend den 25. März 2020 können Sie den vollelektronischen Antragsprozess in Anspruch nehmen.


Die Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online Portal der jeweils zuständigen Kammer zu übermitteln. Auch wenn Sie kein Kammermitglied sind und daher keine Mitgliedsnummer haben, werden Sie hier Ihren Antrag stellen können.


  • Sollten Sie Mitglied einer Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) sein, halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit.

  • Sollten Sie bereits Kontakt zur L-Bank gehabt haben, halten Sie bitte auch diese Kundennummer bereit.

  • Im Rahmen des Antrags wird die Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer ID (ersatzweise Steuernummer) abgefragt werden.

  • Im Rahmen des Antrags wird eine De-minimis-Erklärung angefordert werden. Halten Sie daher Informationen bereit falls Sie in den letzten Jahren weitere Staatliche Hilfen erhalten haben.

  • Im Antrag wird die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses (auf drei Monate) abgefragt werden. Halten Sie die Informationen dazu bereit.

  • Außerdem müssen Sie die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen angeben.

  • Es werden nur Dokumente im pdf-Format angenommen. Informieren Sie sich, falls Dokumente aus einem anderen Dateiformat umgewandelt werden müssen.


Fragen zum Förderprogramm beantworten die Kammern und die L-Bank. Hilfe bei der Berechnung Ihres Liquiditätsengpasses finden Sie bei uns. Weitere Informationen finden Sie bei den für Sie zuständigen Kammern.

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